Berufsintegierter Bachelor - DRINGENDER HINWEIS

09.07.2010|11:08 Uhr

 

Sollten Sie sich für den berufsintegrierten Bachelor-Studiengang beworben haben und noch keine Bescheinigung Ihrer Tätigkeit/Beschäftigung in der Gesundheitswirtschaft bei Frau Prof. Dr. Köberlein eingeholt haben, sollten Sie dieses schnellstmöglich nachholen. Wie Sie dem Flyer sowie den FAQs entnehmen können, wird zur Zulassung für den berufsintegrierten Bachelor-Studiengang, neben der (allgemeinen oder fachgebundenen) Hochschulreife, auch ein Nachweis einer Beschäftigung/Tätigkeit in der Gesundheitsbranche vorausgesetzt. Dieser Nachweis muss Ihnen zur Einschreibung vom Prüfungsamt des Fachbereiches B vorliegen. Dafür ist im Vorfeld eine fachkundige Prüfung durch Frau Prof. Dr. Köberlein notwendig, die zu folgenden Terminen (außer vom 2.8 bis zum 4.8.2010) eingeholt werden kann:

Mo. -Do. 8:30 bis 12:30 Uhr

Mo. - Do. 14:00 bis 17:30 Uhr

Die letztmalige Möglichkeit für einen Termin bei Frau Prof. Dr. Köberlein ist am 12.8.2010.

Um beurteilen zu können, ob eine entsprechende Beschäftigung/Tätigkeit in Ihrem Fall vorliegt, wird zu dem Termin Folgendes benötigt:

  • Interessierte mit einem Arbeitsverhältnis benötigen einen Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, anhand dessen/derer die Beschäftigung/Tätigkeit Ihrerseits nachgewiesen werden kann
  • Selbstständige benötigen für den Nachweis einen Gewerbeschein

 

Sollte Ihnen eine entsprechende Bescheinigung bei der Immatrikulation nicht vorliegen, werden Sie nicht zu dem Studiengang zugelassen!

Weitere Infos über #UniWuppertal: