Zulassung berufsintegrierter Bachelor-Studiengang
Für die Zulassung zum berufsintegrierten Bachelor-Studiengang, neben der (allgemeinen oder fachgebundenen) Hochschulreife, ist ein Nachweis einer Beschäftigung/Tätigkeit in der Gesundheitsbranche notwendig. Dieser Nachweis muss Ihnen zur Einschreibung (NICHT zum Zeitpunkt der Bewerbung) vom Prüfungsamt des Fachbereiches B vorliegen. Dafür ist im Vorfeld eine fachkundige Prüfung durch das BKG notwendig. An den folgenden Terminen haben Sie die Möglichkeit eine Prüfung vornehmen zu lassen:
- am 18.07.2012 von 16-18 Uhr (bei Frau Yvonne Winkler, Campus Freudenberg FD.00.03)
- am 25.07.2012 von 16-18 Uhr (bei Frau Yvonne Winkler, Campus Freudenberg FD.00.03)
- am 08.08.2012 von 10-12 Uhr (bei Frau Tetyana Bruditz, Campus Freudenberg, FN.01.07)
Um beurteilen zu können, ob eine entsprechende Beschäftigung/Tätigkeit in Ihrem Fall vorliegt, wird zu dem Termin folgendes benötigt:
- Interessierte mit einem Arbeitsverhältnis benötigen einen Arbeitsvertrag, anhand dessen die Beschäftigung/Tätigkeit Ihrerseits nachgewiesen werden kann
- Selbstständige benötigen für den Nachweis einen Gewerbeschein
Sollte Ihnen dieser Nachweis bei der Immatrikulation nicht vorliegen, werden Sie nicht zu dem Studiengang zugelassen! Andererseits stellt dieser Nachweis auch keine Garantie für einen Studienplatz dar.