Zugangsvoraussetzungen / Nachweis für den berufsintegrierten Bachelor-Studiengang
Für Zulassung zum berufsintegrierten Bachelor-Studiengang ist neben der (allgemeinen oder fachgebundenen) Hochschulreife und abgeschlossener Ausbildung ein Nachweis einer Beschäftigung/Tätigkeit in der Gesundheitsbranche notwendig. Dieser Nachweis ("Bescheid über die Erfüllung der besonderen Zugangsvoraussetzungen") wird vom Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ausgestellt und muss Ihnen zur Einschreibung vorliegen. Dafür ist im Vorfeld eine fachkundige Prüfung Ihres Arbeitsvertrags notwendig. Die Prüfung erfolgt bei Frau Tetyana Bruditz, Campus Freudenberg, FN.01.05
Die Vereinbarung eines Termins ist unter 0202/439-1389 oder per E-Mail unter bruditz[at]wiwi.uni-wuppertal.de möglich.
Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihren Arbeitsvertrag und Ihr Ausbildungszeugnis (das Original oder die amtlich beglaubigte Kopie) mit.
Die eingescannten und per E-Mail zugesandten Unterlagen werden nicht bearbeitet.
Sollte Ihnen der Bescheid über die Erfüllung der besonderen Zugangsvoraussetzungen bei der Immatrikulation nicht vorliegen, werden Sie nicht zu dem Studiengang zugelassen! Andererseits stellt dieser Nachweis auch keine Garantie für einen Studienplatz dar.