Zulassung berufsintegrierter Bachelor-Studiengang

28.06.2011|09:12 Uhr

Wie Sie dem Flyer sowie den FAQs entnehmen können, ist zur Zulassung für den berufsintegrierten Bachelor-Studiengang, neben der (allgemeinen oder fachgebundenen) Hochschulreife, ein Nachweis einer Beschäftigung/Tätigkeit in der Gesundheitsbranche notwendig. Dieser Nachweis muss Ihnen zur Einschreibung (NICHT zum Zeitpunkt der Bewerbung) vom Prüfungsamt des Fachbereiches B vorliegen. Dafür ist im Vorfeld eine fachkundige Prüfung durch das BKG notwendig. An den folgenden Terminen haben Sie die Möglichkeit eine Prüfung von Frau Prof. Dr. Köberlein (Campus Freudenberg, Raum FN.01-05) vornehmen zu lassen:

  1. am 19.07.2011 von 17 bis 19 Uhr
  2. am 21.07.2011 von 16 bis 17:30 Uhr
  3. am 26.07.2011 von 17 bis 18 Uhr
  4. am 27.07.2011 von 17 bis 18 Uhr

Um beurteilen zu können, ob eine entsprechende Beschäftigung/Tätigkeit in Ihrem Fall vorliegt, wird zu dem Termin folgendes benötigt:

  • Interessierte mit einem Arbeitsverhältnis benötigen einen Arbeitsvertrag oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, anhand dessen/derer die Beschäftigung/Tätigkeit Ihrerseits nachgewiesen werden kann
  • Selbstständige benötigen für den Nachweis einen Gewerbeschein

Sollte Ihnen dieser Nachweis bei der Immatrikulation nicht vorliegen, werden Sie nicht zu dem Studiengang zugelassen! Andererseits stellt dieser Nachweis auch keine Garantie für einen Studienplatz dar, falls die Nachfrage größer sein sollte als das Angebot.

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