Zulassung zum berufsintegrierten Bachelor-Studiengang

17.06.2013|13:28 Uhr

Für die Zulassung zum berufsintegrierten Bachelor-Studiengang, neben der (allgemeinen oder fachgebundenen) Hochschulreife, ist ein Nachweis einer Beschäftigung/Tätigkeit in der Gesundheitsbranche notwendig. Dieser Nachweis ("Bescheid über die Erfüllung der besonderen Zugangsvoraussetzungen") wird vom Prüfungsamt des Fachbereiches B ausgestellt und muss Ihnen zur Einschreibung (NICHT zum Zeitpunkt der Bewerbung) vorliegen. Dafür ist im Vorfeld eine fachkundige Prüfung durch das BKG notwendig.

An den folgenden Terminen haben Sie die Möglichkeit, bei Frau Tetyana Bruditz, Campus Freudenberg FN.01.07 eine Prüfung vornehmen zu lassen:

  1. am 22.07.2013 von 12-13 Uhr
  2. am 24.07.2013 von 08-10 Uhr
  3. am 30.07.2013 von 08-12 Uhr

Um beurteilen zu können, ob eine entsprechende Beschäftigung/Tätigkeit in Ihrem Fall vorliegt, wird zu dem Termin folgendes benötigt:

  • Interessierte mit einem Arbeitsverhältnis benötigen einen Arbeitsvertrag, anhand dessen die Beschäftigung/Tätigkeit Ihrerseits nachgewiesen werden kann
  • Selbstständige benötigen für den Nachweis einen Gewerbeschein

Zusätzlich benötigen wir Ihre Bewerber-Nummer, die Ihnen während der Online-Bewerbung zugeteilt wird, um den o.g. Bescheid ausstellen zu können.

Sollte Ihnen dieser Bescheid bei der Immatrikulation nicht vorliegen, werden Sie nicht zu dem Studiengang zugelassen! Andererseits stellt dieser Nachweis auch keine Garantie für einen Studienplatz dar.

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